Manchmal ist folgende Diagnostik sinnvoll:

Knochendichtemessung

Knochendichtemessung (lat. Osteodensitometrie) ist ein medizinisch-technisches Verfahren, mit dem die Dichte, bzw. der Kalksalzgehalt des Knochens bestimmt wird. Dieser Kalksalzgehalt ist sozusagen die Maßeinheit für einen gesunden, kräftigen Knochen. Ist der Kalksalzgehalt vermindert, steigt das Risiko für Knochenbrüche. Das trifft vor allem auf Frauen in der Menopause zu bzw. auf Männer über 50 Jahre. Aber auch Raucher, Alkoholiker und Menschen mit Mangelernährung, darunter Mangel an Vitamin D gehören zu den Risikogruppen. Darüber hinaus begünstigen bestimmte Erkrankungen wie Schilddrüsenüberfunktion oder die lange Einnahme von Medikamenten (z.B. Cortison) den Substanzverlust der Knochen.

In der Regel ist die Knochendichtemessung also die Osteoporose-Diagnostik, mit der anschließend das Risiko für Knochenbrüche genau benannt werden kann. Da Geräte und Methoden sehr unterschiedlich sind, können sie nur schwer miteinander verglichen werden. Die gebräuchlichen Verfahren nutzen die dichteabhängige Schwächung von Röntgenstrahlen oder von Ultraschallwellen. Der Befund sollte daher keine absolute Dichte angeben, sondern die Abweichungen vom Normalen in Vielfachen einer Standardabweichung (als so genannter T-Wert, engl. t-score, dimensionslose Größe).

Gold-Standard ist die sogenannte „DEXA-Messung“.

Nach der gültigen Definition der WHO liegt eine Osteoporose vor, wenn der Messwert der Knochendichtemessung mindestens 2,5 Standardabweichungen unter dem Durchschnitt der geschlechtsgleichen 30-jährigen Gesunden (peak bone mass) liegt, d.h. ein T-Wert ≤ -2,5 vorliegt. Zwischen -1 und -2,5 Standardabweichungen wird von einer Osteopenie gesprochen.

In Deutschland stehen zur genauen Diagnostik etwa 800 Messplätze in Arztpraxen und Krankenhäusern zur Verfügung. Seit einer Neuregelung vom 1. April 2000 übernehmen die Gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten der Untersuchung nur noch, wenn der Patient oder die Patientin bereits einen Knochenbruch ohne äußeren Anlass erlitten hat und hochgradiger Verdacht auf eine Osteoporose vorliegt. Privatpatienten und Selbstzahler zahlen nach der GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

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